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   BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22   

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https://dejure.org/2022,13726
BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22 (https://dejure.org/2022,13726)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2022 - 5 StR 125/22 (https://dejure.org/2022,13726)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22 (https://dejure.org/2022,13726)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22
    Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist jedoch grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78 mwN).
  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22
    Schließt sich das Gericht bei Beurteilung der Schuldfähigkeit - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - 2 StR 533/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab)

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22
    Die Urteilsgründe müssen zudem die notwendige Differenzierung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit und eine eindeutige Bewertung des psychischen Zustands der Beschuldigten erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 StR 533/19, StV 2021, 239 mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 60/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22
    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 60/22 mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    a) Schließt sich das Tatgericht bei seiner Beurteilung der Schuldfähigkeit oder der Voraussetzungen einer Maßregelentscheidung - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 60/22 mwN).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 90/23

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem

    Denn eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nach gefestigter Terminologie nur dann in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung künftiger Taten besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21; Beschluss vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21; Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; Urteil vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 und Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20; Cirener in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 79).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Nach gefestigter Terminologie ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21; vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 und Urteile vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 und vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20; Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 77).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    Die Urteilsgründe müssen zudem eine eindeutige Bewertung des psychischen Zustands des Angeklagten durch das Tatgericht erkennen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22 Rn. 6; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 StR 533/19 Rn. 6).
  • BGH, 01.03.2023 - 5 StR 500/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Insoweit gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22 mwN): Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war, und die Tatbegehung hierauf beruht.
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